Preloader images
Preloader icon

Als Immobilien-Maklerunternehmen ist TERRA DOMUS APARTMENTS GmbH in Ausübung des Berufs – gem. § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3, 3a Geldwäsche-Gesetz (GwG) – bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung dazu verpflichtet, die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.  

Gem. § 11 GwG ist die Identität des Vertragspartners mittels relevanter Daten des Personalausweises / Passes (als Kopie) festzuhalten, wenn Sie als natürliche Person, im eigenen Namen handeln.
Bei einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft wird die Kopie des Handelsregisterauszuges (HRB) benötigt, aus dem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. 

Gem. § 11 Abs. 4 GwG muss TERRA DOMUS APARTMENTS GmbH die Aufzeichnungen / Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren.

Login

Register

terms & conditions